Nur die ursprünglichen Bauern des Dorfes, Nachfahren der einst zuerst angesiedelten Leute, hatten alle Rechte und Pflichten zur Nutzung der Gmoan.
So war zum Beispiel der Weidenauftrieb für die Tierhaltung unverzichtbar. Das änderte sich erst im 18. und 19. Jahrhundert, als sich nach und nach die Stallfütterung durchsetzte.