Die Sache mit dem ©

Ja, das sieht flott aus. Ich setze unter meine Texte ein © Martin Krusche. Was ist damit gesagt?

Gemeinsam verfaßter Songtext = geteiltes Urheberrecht.

Das drückt aus: Der Papst ist katholisch. Oder: Das Wasser ist naß. Vor allem aber: Ich habe als Urheber das Vervielfältigungsrecht. Fein! Sichere Sache! Das ist automatisch so, müßte daher nicht erwähnt werden. Ich gehe nun einmal von einer staatlichen Formulierung aus:

„Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/der Urheber das alleinige Recht hat, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. Bei Tauschbörsen und Websites sind vor allem zwei Rechte berührt: Einerseits wird das Werk meist anderen öffentlich zugänglich gemacht, andererseits wird es durch die lokale Abspeicherung von Kopien vervielfältigt.“

Absatz (2) von §1 des Urheberrechtsgesetzes lautet: „Ein Werk genießt als Ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz nach den Vorschriften dieses Gesetzes.“

Wenn also unter einem Text von mir „Martin Krusche“ steht, drückt das aus, ich sei der Urheber. Damit liegt das ©, ein Nutzungsrecht, automatisch bei mir. Ich könnte es aber auch weitergeben, gratis oder gegen Honorar.

Das © weist den Verlag als Inhaber von Rechten aus.

Das Urheberrecht kann demnach nicht – wie das Copyright – veräußerlicht werden, denn es vermag nur ich und nicht zugleich wer anderer Urheber meiner Texte zu sein; außer es ist eine kollektive Arbeit. Dann gäbe es eine Miturheberin, einen Koautor, vielleicht ein ganzes Team. In dem Fall wäre dieses Recht geteilt.

Was nun das © angeht, besagt unser Gesetz in §14 (1): „Der Urheber hat mit den vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten (Verwertungsrechte).“ Da ist in weiteren Paragraphen zum Beispiel von Vervielfältigung und von Verbreitung die Rede.

Das ist der Bereich, wo Sie als Autorin, als Autor Rechte weitergeben können. Wie erwähnt, entweder kostenlos oder gegen Entgelt. Wenn also zum Beispiel sie Grazer Edition Keiper Texte von mir in Buchform verlegen und vertreiben würde, hätten wir einen Vertrag, in dem festgehalten wäre, welche Rechte ich zu welchen Bedingungen an den Verlag abtrete. (Das Urheberrecht fällt nicht darunter!) Daher gibt es kein „© Martin Krusche“, denn das Wasser ist naß und das Copyright ist ohnehin bei mir als Autor.

+) Österreichs Urheberrecht

Über der krusche

jahrgang 56, freischaffend
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