Es ist verlockend, von einem „geteilten Land“ zu sprechen. Ich halte das aber für irreführend. Mir erscheint eine pluralistische Gesellschaft als wünschenswert. Also nehme ich unaufgeregt zur Kenntnis, daß wir in verschiedenen Lagern stehen.
Ich halte es auch für wünschenswert, daß wir Auffassungsunterschiede in öffentliche Debatten verhandeln. Wenn ich an solchen Debatten teilnehme, dann nicht, um Andersdenkende aus ihrem Lager zu vertreiben, sondern um mein Lager zu überprüfen und – wenn möglich – zu stärken.
Das hat, wenn es nach meinem Geschmack läuft, eine Grundbedingung. Die Argumente werden allenfalls gegen eine Sache, nicht gegen eine Person eingesetzt. Ausnahmen mache ich da nur in wenigen Fällen, falls ich jemandem unredliches Verhalten vorwerfen will. Das muß dann jeweils begründet und mit Quellen belegt sein.
Der 15. Juni 2020 hat eine spezielle Markierung erhalten. Nun gilt die 5. COVID-19-LV-Novelle. Dadurch wird etwa die Maskenpflicht aus unseren Lebensräumen weitgehend zurückgenommen und bleibt nur noch in einigen speziellen Bereichen verbindlich.
Ein Beispiel. 3. § 2 Abs. 1 lautet: „(1) Beim Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.“
Ein neuer Abschnitt
Der Staat hatte den Lockdown per Covid-19-Maßnahmengesetz ab 16. März verfügt. Damit waren einige Freiheitsrechte temporär beschnitten. Das darf der Staat angesichts einer belegbaren Bedrohung nur wohlbegründet und verfassungskonform. Diese Einschränkungen müssen entfallen, wenn die Bedrohung schwindet.
Folglich war der Lockdown mit 1. Mai beendet. Aber es gelten nach wie vor einige Sicherheits-Maßnahmen. Allerhand Proteste auf den Straßen und Shitstorms im Web stützen sich darauf, daß die Erregten das Bedrohngspotential der Pandemie in Abrede stellen und daher die einschränkenden Maßnahmen ablehnen.
Manche leugnen sogar die Existenz der Pandemie. Eine bequeme Position, da in Österreich tatsächlich sehr weiträumig nur überaus geringe Wahrscheinlichkeit besteht, daß man sich infiziert. Was ich für einen Glücksfall halte, weil es uns erleichtert, uns zu schützen, deuten andere als „Beweis“, daß die Gefahr nicht existent sei.
Wir werden sehen, was sich als stichhaltig erweist. Hier ein kleiner Überblick der Daten, die ich für die Phase vom 12. März bis zum 15. Juni 2020 in der subjektiven Gestaltung jener Wochen für markant gehalten hab:
+) Tesserakt: Ende der Veranstaltung
Hier zur Einsichtnahme die 266. Verordnung (Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung). In meinem laufenden Projekt „Tesserakt“ ist für Beiträge zum Thema ab diesem Punkt eine neue Liste angeklegt:
+) Die Novelle