Wem gehört ein Bild?

„Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.“ So beginnt der § 10., den Sie im „Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte“ (Urheberrechtsgesetz) finden. Das könnte Sie interessieren oder wenigstens betreffen.

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Auf Help.gv erfährt man: „Fotos dürfen nur mit Zustimmung der Urheberin/des Urhebers bzw. der Rechtsinhaberin/des Rechtsinhabers im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt werden.“

Was mache ich also, wenn ich im Internet eine Ansichtskarte zeigen möchte, die hundert Jahre alt ist? Wen frage ich da? Das ist einfach. Urheberrecht erlischt nach 70 Jahren. Diese alten Quellen können also problemlos verwendet werden. Es ist aber stets eine interessante Information, wenn Sie die Quelle nennen.

Bei jüngeren Werken wirft das mehr Fragen auf und wenn Sie jemandes Rechte verletzen, hat das eventuell teure Konsequenzen.

Die Wirtschaftskammer faßt einiges so zusammen: „Die Rechte des Urhebers entstehen automatisch mit der Schaffung des Werks. Das Urheberrecht räumt dem Urheber einerseits die Verwertungsrecht (zB das Recht ein Werk zu vervielfältigen und das Recht das Werk im Internet auf Abruf zur Verfügung zu stellen) und andererseits Urheberpersönlichkeitsrechte (zB das Recht auf Nennung des Namens) ein.“

Gehen Sie davon aus, daß auch der vorige Absatz diesem Gesetz unterliegt, also urheberrechtlich geschützt ist. Was habe ich gemacht? Ich mache den Text als Zitat kenntlich, nenne die Quelle und lasse unmißverständlich erkennen, daß ich mit der Werknutzung keine persönliche Gewinnabsicht verbunden hab. Bei Text bin ich so auf der sicheren Seite.

Mit Bildern ist es etwas heikler. Das Medienprojekt „Gleisdorf vor Jahren“ stützt sich auf die Verwendung alter Fotografien und andere Bildarten. Die wurden ja stets von jemandem gemacht. Diese Person verfügt also über das Urheberrecht und dieses Recht kann nicht veräußert werden.

Das bedeutet, niemand kann mir das je streitig machen, wenn ein Foto oder eine Zeichnung von mir stammt. Ich kann aber das Nutzungsrecht (Copyright) weitergeben. Dieses Recht, ein Bild zu nutzen, zu verwerten, kann ich verschenken oder verkaufen. Es wird also Urheberrecht und Nutzungsrecht unterschieden.

Ich gebe Ihnen ein kurioses Beispiel. Wenn ich eine Briefmarke gekauft habe, gehört sie ja mir. Darf ich nun das Bild auf der Marke nach eigenem Geschmack verwerten? Nein. Die Briefmarke ist wie ein Geldschein. Ich kann mit ihr den Transport eines Poststückes abgelten, aber das Bild darauf unterliegt dem Urheberrecht und steht nicht zu meiner Verfügung.

Creative Commons

Verkehr und Kommunikation: Das Foto ist nach den Regeln der Creative Commons frei verfügbar, darf aber nicht beliebig verändert werden.

Wenn ich aber nun in diesem Beitrag zwei seltene Briefmarken mit einem Bild von Gleisdorf zeige, wird die österreichische Post vermutlich darauf verzichten, mir eine unerlaubte Werknutzung vorzuwerfen. Würde mir aber abverlangt, das Foto mit den Briefmarken zu entfernen, seine Präsentation hier zu unterlassen, sähen Sie mich ganz prompt reagieren, um mir Kummer zu ersparen.

Da ist also einiges Ermessenssache, aber die Rechtslage bleibt unmißverständlich. Behalten Sie also bitte im Auge, wenn Sie ein Bild nicht selbst gemacht haben, greifen Sie auf anderer Menschen Rechte zu, sobald sie solche Bilder im Web zeigen.

Manche Menschen geben ihre Werke zur Nutzung frei, weil sie so dem Gemeinwesen einen Dienst erweisen möchten. Ein üppiges Beispiel dafür sind die „Wikimedia Commons“, eine riesige Bild-Datenbank, deren Bestände nach verschiedenen Lizenz-Formen benützt werden dürfen.

Die jeweilige Lizenzform definiert Bedingungen der Werknutzung. Beachten Sie diese Bedingungen und sie ersparen sich Ärger. Bedenken Sie eventuell, die Achtsamkeit gegenüber solchen Bedingungen bedeutet ja auch Respekt gegenüber der Arbeit anderer Menschen.

Zur Sache:
+) Help.gv [link]
+) Wirtschaftskammer [link]
+) Creative Commons [link]
+) Das Urheberrechtsgesetz [link]

— [Gleisdorf vor Jahren] [Dokumentation] —

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Über der krusche

jahrgang 56, freischaffend
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